Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich für meine Chemikalie/Additiv eine lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit bekommen?

    Chemikalien bzw. Additive sind üblicherweise nicht direkte Lebensmittelzusätze. Sie können jedoch zur Herstellung von sicheren Lebensmittelkontaktmaterialien eingesetzt werden. Hierfür benötigen wir die Identität der Substanz oder die Zusammensetzung des Produkts sowie den vorgesehenen Einsatzzweck. Mit diesen Informationen können wir die Simulation des Herstellungsprozesses auch von Chemikalien/Additiven bewerten.

  • Ich habe ein ISEGA Zertifikat für Produkt X in Händen. Kann ich dieses bei Ihnen beziehen oder können Sie uns Vertriebsinformationen geben?

    ISEGA ist ein reiner Dienstleister im Bereich der Untersuchung und Zertifizierung von Lebensmittelbedarfsgegenständen/Lebensmittelkontaktmaterialien. Wir stellen keine der Produkte auf unseren Zertifikaten her noch vertreiben wir diese. Wenden Sie sich hierzu an die Firma, für die das Zertifikat ausgestellt wurde. Der Firmenname inklusive der vollen Adresse findet sich auf der ersten Seite des Zertifikats direkt unter der Registriernummer.

  • Wohin sollen wir unser Probenmaterial schicken?

    Unsere Postanschrift ist:

    ISEGA GmbH
    Zeppelinstr. 3-5
    63741 Aschaffenburg

  • Wir sind an einer lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeitserklärung für unser Produkt interessiert. Was können Sie uns über den Ablauf einer Zertifizierung sagen?

    Als erstes benötigen wir von Ihnen Informationen zur Zusammensetzung und dem späteren Einsatzzweck Ihres Produktes. Wie extensiv diese Informationen im konkreten Fall ausfallen müssen, bitten wir Sie, mit Ihrem Projektleiter abzuklären. Selbstverständlich werden Ihre Aussagen bei uns streng vertraulich gehandhabt! Die Geheimhaltung solcher Daten ist ein Teil unseres Kerngeschäfts, das wir sehr ernst nehmen und unsere Mitarbeiter entsprechend schulen und sensibilisieren. Zur beiderseitigen Absicherung sind wir auch immer gerne bereit, Geheimhaltungsvereinbarungen mit Ihnen oder Ihren Vorlieferanten abzuschließen.

    Basierend auf den oben angefragten Informationen erstellen wir einen Prüfplan der benötigten Laboruntersuchungen durch Abgleichen der Zusammensetzung Ihres Produkts mit den relevanten gesetzlichen Vorschriften und senden Ihnen ein entsprechendes Angebot zu. Leider können wir Ihnen ohne Kenntnis Ihres Produkts in den meisten Fällen keine konkrete Preisauskunft geben. Unser Angebot enthält Informationen zu den Prüfkosten, Zertifikatsgebühren, Zahlungsmodalitäten, voraussichtliche Dauer der Untersuchung sowie die Art und Menge des benötigten Probenmaterials.

    Bei Auftragserteilung beginnen wir nach Erhalt des Mustermaterials und aller benötigten Informationen mit der Laboruntersuchung. Im Anschluss erhalten Sie einen ausführlichen Untersuchungsbericht von uns sowie, im Falle konformer Untersuchungsergebnisse, die lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitserklärung. Zusammen mit diesen Dokumenten erhalten Sie abschließend die entsprechenden Rechnungen.