Impressum

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ISEGA Forschungs- und Untersuchungsgesellschaft mbH
Postanschrift:
Postfach 100565
63704 Aschaffenburg

Hausanschrift:
Zeppelinstraße 3-5
63741 Aschaffenburg

Telefon: +49 (0) 6021 4989-0
Telefax: +49 (0) 6021 4989-30
E-mail: info@isega.de

Geschäftsführer: Dr. Ralph Derra
Handelsregister Aschaffenburg HRB 3329
VAT: DE 132 089 400

Grafische und technische Umsetzung
significa GmbH, Agentur für Werbung
mobinex UG, Internet Solutions

Hinweisgeberschutzgesetz

hinweisgeber-meldestelle@isega.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Untersuchungs-, Entwicklungs-, Forschungs- und Planungsaufgaben, die die ISEGA gegen Entgelt durchführt, werden als einzelne Aufträge aufgefaßt und erhalten Auftragsnummern. Für jeden dieser Aufträge finden die nachfolgenden Geschäftsbedingungen Anwendung. Nebenabreden, Zusagen, abweichende Regelungen oder sonstige Erklärungen unseres Institutes und der Mitarbeiter bedürfen der Schriftform.

2. Durchführung eines Auftrages
Ein Auftragsverhältnis besteht erst nach Eingang des Auftrages. Die Auftragsbearbeitung erfolgt nach den Zielvorgaben durch den Auftraggeber. Die ISEGA behält sich eine Entscheidung über den Aufwand und die Methoden, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, vor.

Zusätzliche Aufwendungen, die bei Auftragsannahme nicht vorhersehbar sind, werden separat berechnet. Sie dürfen ohne vorherige Rücksprache 20 % des genannten Preises nicht überschreiten.

Sollten für die Bearbeitung komplexer Fragestellungen Untersuchungen notwendig sein, die die ISEGA nicht durchführt, entscheidet sie über die Vergabe an ein geeignetes Fachlabor.

Ein Auftrag gilt mit der Berichterstattung als erfüllt.

3. Kosten und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben gemäß unserer gültigen Leistungsverzeichnisse oder Angebote sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, Mahngebühren oder Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Werden Rechnungen nur in Teilen oder überhaupt nicht beglichen, hat die ISEGA das Recht, alle damit zusammenhängenden Daten, Unterlagen und Registrierungen löschen zu lassen und zu vernichten.

4. Verantwortung und Haftung
Die ISEGA übernimmt die Verantwortung, dass alle Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf dem jeweils neuesten Stand der Technik durchgeführt werden.

Der Auftraggeber haftet für den Probentransport bis zur Prüfstelle gemäß den jeweiligen Transportvorschriften. Gehen von dem vorgelegten Prüfgegenstand spezielle Risiken gemäß Gefahrstoff-VO aus, so muss der Auftraggeber eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen. Andernfalls haftet er für mögliche Sach- oder Personenschäden, die durch seinen Prüfgegenstand entstehen.

Kann ein Auftrag aus Gründen, die die ISEGA nicht zu vertreten hat (Transportschäden, unsachgemäßer Versand, falsche Probenbezeichnungen, unzureichende Mustermengen), nicht durchgeführt werden, so kann die ISEGA von der Durchführung des Auftrages zurücktreten, ist jedoch berechtigt, bereits erbrachte Leistungen und zwar nach Aufwand incl. Rücksendung oder Entsorgung zu verrechnen.

Zeigt sich innerhalb von 3 Monaten ein Mangel und ist der Auftrag objektiv nachbesserungsfähig, so beschränkt sich das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers auf die Durchführung der kostenlosen und sofortigen Nachbesserung durch die ISEGA. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder wird sie von der ISEGA nicht sofort durchgeführt, so ist die ISEGA zur Rückerstattung oder zur Gutschrift des Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Recht zur Minderung des Kunden kommt dann in Betracht, wenn nachgewiesen wird, dass der mangelhaft durchgeführte Auftrag nur in gemindertem Umfang für seine Zwecke tauglich war. Ein darüber hinausgehendes Recht auf Schadensersatz - auch für Folgeschäden - ist auf die Fälle beschränkt, bei denen die ISEGA grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

5. Fristen
Bei allen Aufträgen wird im Rahmen der Möglichkeiten innerhalb von 3 -10 Tagen mit der Laborbearbeitung begonnen. Ausgenommen sind Projektaufträge oder Prüfungen mit Prüfplanerstellung. Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch technische Ausfälle verursacht werden, muss der Auftraggeber der ISEGA eine angemessene Nachfrist einräumen. Sollte in dieser Zeit keine Lieferung erfolgen, kann der Auftraggeber entsprechende Abzüge an der Vergütung verlangen.

6. Geheimhaltung
Die ISEGA verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit einem Auftrag erworbenen Kenntnisse gegenüber Dritten geheim zu halten und ohne Genehmigung nicht weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Überwachungsstellen im Rahmen der Akkreditierung/Notifizierung und Behörden.

Alle Mitarbeiter der ISEGA sind vertraglich an entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen gebunden.

7. Berichterstattung
Zu einer Prüfung wird ein schriftlicher Bericht erstellt. Dieser bezieht sich auf den vorgelegten Prüfgegenstand zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Probenbezeichnung im Bericht erlolgt hierbei nach den Vorgaben des Auftraggebers und kann nachträglich nicht geändert werden.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Arbeiten sowie die Verwendung für Werbezwecke bedürfen - auch auszugsweise - einer schriftlichen Genehmigung.

8. Archivierung
Prüfgegenstände werden, sofern sie für die Prüfungen nicht verbraucht wurden, über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.  Die Regellagerzeit beträgt 3 Jahre. Bei instabilen Prüfgegenständen wird die Zeit entsprechend verkürzt. Vorgeschriebene Lagerungspflichten von Rückstellmustern liegen unabhängig davon weiterhin beim Auftraggeber. Nach der Lagerzeit werden die Prüfgegenstände ohne Rückmeldung vernichtet.

9. Datenschutzvereinbarung
Bei einer Anfrage der Kunden werden die zur Bearbeitung notwendigen Kontaktdaten in unserem EDV System gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne die Einwilligung der Kunden weiter.

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verbleiben bei uns, bis der Kunde uns zur Löschung auffordert, oder die Einwilligung zur Speicherung widerruft. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, die unter diesem Link einzusehen ist.

10. Erfüllungsort
Wenn keine anderen Vereinbarungen gelten, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Aschaffenburg.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die jeweils unwirksame Klausel ist durch eine sinngerechte wirksame zu ersetzen.