Nachrichten
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Aktuelles:
Bitte beachten Sie, dass unser Institut vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit in 2024 danken und wünschen ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr 2025! -
Aktuelles: Versand Spam-E-Mails
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Malware E-Mails von einem Account eines Mitarbeiters versendet wurden. Die E-Mail ist in grüner Schrift verfasst und es soll auf einen Link geklickt werden. Diese ist nicht von unserem Prüfinstitut und sollte umgehend gelöscht werden. Klicken Sie nicht auf den Link und geben Sie keine persönlichen Daten ein!
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Aktuelles: CIR-Status in Frankreich
Unser Institut hat nun erfolgreich von dem französischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (Ministère de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) den CIR Status (Crédit impôt recherche) erhalten. Dieser ist seit dem Jahr 2023 gültig, sodass unsere Kunden hiervon direkt profitieren können!
Zur Seite des französischen Ministeriums
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Aktuelles: Geänderte Annahmezeiten für Wasserproben
Mo-Do 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr 08:00 bis 12:00 Uhr -
Aktuelles: Akkreditierung
Erfolgreiche Re-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018. Ebenso positiv verlief die Re-Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte.
zu unseren Akkreditierungen
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Aktuelles im Bereich Medizinprodukte: Akkreditierung für Blutbeutel (ISO 3826-1)
Die Akkreditierung bezieht sich auf die Durchführung von Untersuchungen und die Aus- bzw. Bewertung von Prüfergebnissen an Selbstklebe-Etiketten für Blutbeutel- Konventionelle Beutel (ISO 3826-1:2019).
Der Scope an den Selbstklebe-Etiketten umfasst folgende Prüfungen:- Mikrobiologische Prüfung auf das Schimmelwachstum
- Auswirkungen auf den Kunststoffbehälter
- Auswirkungen auf den Inhalt des Kunststoffbehälters
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Aktuelles: Aufnahme der Sensitizer in das Routine-Prüfprogramm für Papier- und Kartonuntersuchungen
Mit der kommenden Ergänzung der Empfehlung XXXVI werden weitere Komponenten für die Verwendung von wiedergewonnenen Fasern als Papierrohstoffe begrenzt. Dazu gehören auch die modernen Farbentwickler oder klassische wie Bisphenol S. Wir haben deshalb die Prüfmethodik für unsere Kunden im Bereich der Konformitätsprüfung für die Empfehlung XXXVI erweitert.
Diese Überprüfung erfolgt automatisch, ohne dass unsere Kunden dies zusätzlich bestellen müssen. Im Bereich des kompletten Umfangs der Recycling-Kontaminanten wurden auch die in Frankreich seit einiger Zeit begrenzten Komponenten EDAB und EHDAB mit aufgenommen.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an unsere Projektleiter!
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AKTUELLES: Überwachung von Trinkwasserbrunnen
Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden zur Überwachung von Trinkwasserbrunnen veröffentlicht.
Es geht dabei um Brunnen, die an ein Leitungsnetz eines zentralen Wasserwerkes oder an ein dezentrales kleines Wasserwerk oder an eine Trinkwasser-Installation angeschlossen sind. Zu den Pflichten der Betreiber gehört eine Untersuchungspflicht.
Brunnen, die nur saisonal Trinkwasser abgeben, sollten monatlich auf Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C, Escherichia coli und Coliforme untersucht werden. Die Häufigkeit kann mit Zustimmung des Gesundheitsamtes verringert werden.
Eine regelmäßige Untersuchung von Brunnen, die dauerhaft Trinkwasser abgeben, ist bisher nicht gefordert. Das Gesundheitsamt kann diese jedoch anordnen.
Wir bieten die Probenahme und Untersuchung von Wasser aus Trinkwasserbrunnen an. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an unsere Projektleiter! -
AKTUELLES: Information für unsere Kunden im Bereich Trinkwasseranalyse
Der Bundesrat hat am 17.09.2021 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen.
Ziel ist die Entlastung (finanziell und bürokratisch) der Betreiber von b-Anlagen - also von Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung - bezüglich der Qualitätsüberwachung.
Bislang sind Unternehmer oder sonstige Inhaber solcher Anlagen verpflichtet, entweder eine Vollanalyse durchzuführen oder eine risikobasierte Anpassung der Probenahmeplanung vorzunehmen. Die neue Regelung sieht nun vor, dass das Gesundheitsamt für diese Parameter einen abweichenden Untersuchungsumfang festlegen kann. Eine Anpassung wird allerdings ausgeschlossen, falls Tatsachen vorliegen, die zu einer Nichteinhaltung der Anforderungen oder einer Überschreitung von Grenzwerten führen könnten.
Die abweichende Bestimmung ist dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Anlage durch das Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch bekannt zu geben. -
Aktuelles: PCR im Bereich Legionellen
Trink- und Nutzwasserproben untersuchen wir gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in Kulturmethode auf Legionellen (ISO 11731). Nun ergänzen wir dieses Angebot um den Nachweis mittels der quantitativen Polymerase-Kettenreaktion (qPCR).
Die Vorteile: Ein günstigerer Preis + Ergebnis liegt bereits nach nur etwa einem Tag vor. Dieses Angebot richtet sich an Interessierte, die zusätzlich zum gesetzlichen Rahmen wissen wollen, ob Legionellen im eigenen Wasser zu finden sind.
Beispiele:- Sie wollen privat eine Probe untersuchen lassen um für sich auszuschließen, dass Legionellen in Ihrem Wasser sind
- Nachdem bei einer Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung ein Befund auf Legionellen vorliegt, möchten Sie zusätzliche Proben untersuchen lassen um das Ausmaß der Ausbreitung in Ihrem Trinkwassersystem zu ermitteln
- Papierindustrie: Untersuchung von Prozesswasser für das eigene Qualitätsmanagement
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Aktuelles: Unlautere Werbung mit Zertifikaten
Kürzlich sind wir auf einen Zertifikatsbezug bei einer Werbung von der Firma C&T Matrix für die Verwendung des Produktes Speed X für den direkten Lebensmittelkontakt aufmerksam geworden. Unserer Aufforderung, dies zu unterlassen, wurde nicht nachgekommen. Für die Firma C&T Matrix haben wir keine entsprechenden Prüfungen durchgeführt und deren Produkte nicht für den direkten Kontakt zu Lebensmitteln bewertet oder freigegeben. Vor der Verwendung für den direkten Lebensmittelkontakt warnen wir ausdrücklich.
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Nachrichten: Eurolab
Dr. Ralph Derra hat im Mitteilungsblatt der FFCh einen Artikel über die Zusammenarbeit mit Eurolab Deutschland geschrieben.
mehr
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Nachrichten: Zertifikatsmanipulation
Uns wurden manipulierte Versionen des ISEGA-Zertifikates Nr. 49329 U 19 zugesandt, die derzeit im Umlauf sind. Die Produkte Delipac Bio Cup, Delipac Food und Delipac Oven wurden von uns nicht geprüft und für den Zweck freigegeben. Vor der Verwendung warnen wir ausdrücklich.
Zertifikatsmanipulationen (PDF 1 MB)
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Nachrichten: Jugend forscht
Wir sind stolz auf unsere nächste Generation. Thomas Derra erreichte mit seinem Projektpartner, Paul Kunisch, beim Bundeswettbewerb Jugend forscht 2019 den ersten Platz in der Sparte Chemie mit dem Thema "Die ASA-Therapie zur Bekämpfung der Ölpest". Dabei werden Zellstoffe so mit Alkenylbernsteinsäureanhydrid imprägniert, dass sie Öl auf Wasser zum Gelieren bringen, damit es abgeschöpft werden kann. Anschließend soll der Gelator wieder abgetrennt werden, um ihn wiederholt einsetzen zu können. Das Schiff simuliert, dass die beiden ein neuartiges, kostengünstiges Bindemittel zur Bekämpfung von Ölteppichen auf Gewässern entwickelt haben.
Dieser erste Platz motiviert die jungen Forscher natürlich auch, an dem Thema weiterzuarbeiten. Die beiden Jungforscher wurden für 2020 zur Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Californien eingeladen. Leider musste auch diese Veranstaltung abgesagt werden. Es fand aber ein virtueller Wettbewerb statt und den beiden gelang es, dabei mit Ihrem Projekt einen Preis zu gewinnen, wozu wir Sie beglückwünschen.
Wir wünschen Ihnen für Ihre berufliche Zukunft viel Erfolg!Jugend forscht Preisträger 2019
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Nachrichten: Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065
Wir freuen uns über die erfolgreiche Weiterführung unserer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 bis 2023. Sie wurde mit Erhalt der neuen Akkreditierungsurkunde in dem für Sie gewohnten Geltungsbereich durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS bestätigt.
D-ZE-14160-01-00U (PDF 1 MB)
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Nachrichten: Mit ISEGA zum "BPI-compostable"-Logo
Dank der Kooperation zwischen DIN CERTCO und dem Biodegradable Products Institute (BPI), aus der ein gemeinsames Zertifizierungsprogramm nach den Standards ASTM D 6400 und ASTM D 6868 hervorgeht, kann Ihnen ISEGA seit März 2018 alle Prüfungen anbieten, die Sie für eine Zertifizierung kompostierbarer Produkte für den nordamerikanischen Markt benötigen.
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Nachrichten: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Es tauchen immer wieder Produktbroschüren und Webseiten auf, auf denen mit einem "ISEGA Approved for Direct food Contact"-Logo geworben wird. Aus diesem Anlass möchten wir unsere Kunden und alle interessierten Abnehmer darauf aufmerksam machen, dass dieses Logo nicht von uns erstellt oder freigegeben wurde und daher keine Aussagen zu unseren Zertifikaten und Stempeln beinhaltet. Wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Zeichen und übernehmen keinerlei Verantwortung für dessen Verwendung.
Unser Signet "Produktsicherheit mit Brief und Siegel" stellen wir gerne für von uns zertifizierte Produkte zur Verfügung. Es ist immer mit der entsprechenden Zertifikatsnummer versehen, so dass für alle Parteien leicht nachvollziehbar ist, inwieweit und auf welchen Grundlagen das Produkt für den Lebensmittelkontakt zugelassen ist.
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Nachrichten: Erweitertes Angebot im Bereich der Ökologie
Gerade vor dem Hintergrund von Diskussionen um Verbote von Einweg-Plastiktüten, den vermehrten Einsatz von Biokunststoffen im Verpackungsbereich oder allgemein um die Bewertungskriterien für kompostierbare Produkte steigt die Nachfrage an Materialien, die auch unter nicht-industriellen Bedingungen kompostierbar sind, stetig an.
Auf Grundlage der Normen NF T 51-800 und AS 5810 hat DIN CERTCO mit der Einführung des Zertifizierungsprogrammes "Produkte aus kompostierbaren Werkstoffen für die Heim- und Gartenkompostierung" auf diese Entwicklung reagiert. Seit Januar 2017 ist ISEGA für die Durchführung aller zugehörigen Teilprüfungen zugelassen.